Begriffe und Bedingungen
Begriffsbestimmungen
1.1 Die folgenden Bedingungen werden zusammen mit der Leistungsbeschreibung auf dem vorhergehenden Blatt als "Vertrag" bezeichnet. 1.2. "Kunde" ist die Organisation oder Person, die mit dem Anbieter einen Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen abschließt. 1.3. "Leistungsbeschreibung" - Ein Dokument, in dem beschrieben wird, was der Lieferant liefern wird. 1.4. "Lieferant" bedeutet Workeamos Lab S.L., CIF: B76811546, Calle Pérez de Rozas 25, Local A. 1.5. Alle Mitgliedschaften sind persönlich und nicht übertragbar.
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anbieter an den Kunden. 2.2. Vor Beginn der Leistungserbringung übermittelt der Anbieter dem Kunden eine Leistungsbeschreibung, in der die zu erbringenden Leistungen und die dafür zu zahlenden Gebühren aufgeführt sind. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er mit der Leistungsbeschreibung nicht einverstanden ist. Für alle Leistungsbeschreibungen gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.3. Der Beginn der Dienstleistungen beginnt an dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Datum und wird auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, es sei denn, eine der beiden Parteien kündigt im Voraus etwas anderes an, was in einer besonderen, unterzeichneten Vereinbarung festgelegt ist. Erfolgt die Kündigung nach dem angegebenen Datum, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Leistungen in Rechnung zu stellen und abzurechnen. 2.4. Der Anbieter bemüht sich mit allen zumutbaren Mitteln, die vereinbarten Dienstleistungen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu erbringen.
Gebühren und Entgelte
3.1 Die Gebühren für die Erbringung der Dienstleistungen sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben. Der Anbieter stellt die Kosten für die Mitgliedschaft (Anmietung von Ständen, Räumen und virtuellen Büros) zu Beginn eines jeden Monats in Rechnung, die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen in der Rechnung des Folgemonats. Wer beispielsweise ein Büro hat und im Dezember Sitzungsräume mietet, erhält am 1. Dezember eine Rechnung für die Büromiete und am 1. Januar eine Rechnung für die Sitzungsraummiete. 3.2. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden. Der Anbieter ist berechtigt, auf unbezahlte Rechnungen ab dem Tag der Fälligkeit der Rechnung bis zur Zahlung Zinsen zu berechnen.
Verpflichtungen des Auftraggebers
4.1 Damit der Lieferant seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllen kann, muss der Kunde
4.1.1. mit dem Anbieter zusammenarbeiten; 4.1.2. dem Anbieter alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen; 4.1.3. vor Beginn der Dienstleistungen alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen einholen; 4.1.4. alle in der Leistungsbeschreibung festgelegten oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbarten Anforderungen erfüllen.
4.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, den Auftragnehmer für alle Kosten zu entschädigen, die durch die Nichteinhaltung der Anforderungen in Abschnitt 4.1. entstehen. 4.1. seitens des Abnehmers entstehen.
4.3 Wenn der Kunde zusätzliche Dienstleistungen ohne vorherige Ankündigung einstellt oder storniert, hat der Anbieter Anspruch auf eine vertragliche Servicegebühr für diesen Zeitraum, die als Schadensersatz und nicht als Vertragsstrafe behandelt wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß dies eine realistische Schätzung der Verluste des Anbieters ist. Die Nichterfüllung der in Absatz 4.1 genannten Verpflichtungen wird als Stornierung der Dienstleistungen betrachtet und hat die Zahlung des in diesem Absatz genannten Schadensersatzes zur Folge.
4.4 Wenn der Auftraggeber oder ein Dritter, der kein Unterauftragnehmer des Auftragnehmers ist, etwas unterläßt oder tut, das die Erfüllung der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen des Auftragnehmers verhindert oder verzögert, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen und: 4.4.1. haftet der Auftragnehmer nicht für Verzögerungen bei der Fertigstellung eines Projekts; 4.4.3. hat der Auftragnehmer den Auftraggeber gleichzeitig zu benachrichtigen, wenn er zusätzliche Kosten in Rechnung stellen will.
Änderungen an der Leistungsbeschreibung
5.1. Beide Parteien können jederzeit neue Leistungsbeschreibungen vereinbaren und ausführen. Jede Änderung des Leistungsumfangs im Rahmen dieses Vertrags wird in der Leistungsbeschreibung festgehalten, die die Änderung der Leistungen und des Tarifs oder eines anderen von den Parteien vereinbarten Punktes wiedergibt.
5.2 Der Kunde kann durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten Änderungen der Leistungsbeschreibung verlangen. Erhält der Anbieter einen Antrag auf eine Leistungsänderung, informiert er den Kunden schriftlich über die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Tarife und alle anderen zuvor vereinbarten Bedingungen, sofern solche Änderungen erforderlich sind.
5.3 Teilt der Anbieter dem Kunden schriftlich Änderungen der Geschäftsbedingungen mit, muss der Kunde dem Anbieter mitteilen, ob er die Änderungen übernehmen möchte.
5.4 Teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich eine Änderung der Vertragsbedingungen mit und bestätigt der Auftraggeber schriftlich sein Einverständnis, so wird die Leistungsbeschreibung entsprechend den Änderungen geändert, und der Auftragnehmer erfüllt danach die geänderten Vertragsbedingungen.
5.5 Der Lieferant behält jederzeit das Recht auf Annahme und Kontinuität in bezug auf Kunden, die diesen Vertrag beantragt oder abonniert haben. Dieses Recht gibt dem Lieferanten das Recht, jeden Kunden zu jeder Zeit und in jeder Phase des Vertrags zu akzeptieren oder abzulehnen.
Gewährleistung
6.1 Der Lieferant garantiert, dass die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt und in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Qualitätspraktiken und Industriestandards erbracht werden.
6.2 Alle nicht in Abschnitt 6.1 genannten Garantien sind ausgeschlossen.
Entschädigung. 7.1 Unbeschadet etwaiger an anderer Stelle in diesen Bedingungen enthaltener Haftungsfreistellungen erklärt sich der Kunde bereit, den Lieferanten von Ansprüchen, Kosten und Ausgaben freizustellen, die dem Lieferanten entstehen und die sich direkt oder indirekt aus einem Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung ergeben.
Sicherheit und Haftung
8.1 Co-working Lofts sorgt für die Sicherheit der Räumlichkeiten. Der KUNDE erklärt, dass er mit dem Sicherheitssystem der Einrichtung einverstanden ist und es befolgt, um durch sein Verhalten die Sicherheit der Räumlichkeiten zu gewährleisten. 8.2 Das Co-working Loft stellt dem KUNDEN ein Sicherheitssystem zur Verfügung. Es kann jedoch keine 100%ige Sicherheit für alle persönlichen Gegenstände des KUNDEN im Gebäude garantieren, da die Räumlichkeiten öffentlich zugänglich sind. 8.3. Wenn der KUNDE ein eigenes Sicherheitssystem für die Sicherheit seines Eigentums installieren möchte, muss er dies eigenständig mit dem Sicherheitssystem von The Loft Coworking abstimmen und die ausdrückliche Genehmigung von The Loft Coworking für die Umsetzung einholen. Innerhalb des Loft-Coworking-Space gibt es einige Arbeitsbereiche mit einer gewissen Zugangsbeschränkung und einige Gemeinschaftsbereiche für die Arbeit oder andere Aktivitäten, wie die Cafeteria oder Veranstaltungen, mit offenem Zugang für die Öffentlichkeit. In diesen öffentlichen Bereichen sind alle Personen verpflichtet, die Verantwortung für ihr Eigentum zu übernehmen. Das Co-Working Loft verfügt über eine Versicherungspolice, die das Eigentum Dritter im Falle eines Diebstahls abdeckt. Haftungs- und Zahlungsfragen werden von Fall zu Fall geklärt.
Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen vertraulicher Art, einschließlich Geschäftsgeheimnisse und wertvolle Geschäftsinformationen, geheim zu halten. Diese Informationen dürfen nicht für den persönlichen Gebrauch oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung verwendet werden. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt weder für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder der Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren, noch für Informationen, die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich werden, es sei denn, sie sind das Ergebnis eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung.
9.2 Dieser Absatz gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.
Laufzeit. Der Lieferant und der Kunde können diese Vereinbarung jederzeit einzeln kündigen, indem sie der jeweils anderen Partei einen Kalendermonat vor der Vertragsverlängerung für feste monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Tarife und 10 Tage vor der Vertragsverlängerung für flexible monatliche Tarife schriftlich mitteilen. Bei grob unangemessenem Verhalten wird die Kündigung des Vertrages sofort wirksam.
Eine Ausnahme bilden virtuelle Bürodienstleistungen, für die die Mindestvertragslaufzeit 3 Monate ab Unterzeichnung dieser Vereinbarung beträgt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde den Vertrag jederzeit schriftlich in der im vorstehenden Absatz genannten Weise und unter Einhaltung der dort genannten Fristen kündigen (vorausgesetzt, die Art der nach 3 Monaten abgeschlossenen Dienste ist monatlich). Möchte der Kunde den Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, so hat er als Entschädigung den anteiligen noch zu zahlenden Betrag zu entrichten, der den ersten drei Monatsraten entspricht.
Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Streiks, Unfälle, Krieg, Feuer, Handlungen oder Unterlassungen von Regierungen, Behörden oder Telekommunikationsdienstleistern, -betreibern oder -verwaltern, oder als Folge von Ausfällen bei der Herstellung, Produktion oder Bereitstellung von Geräten oder Dienstleistungen durch Dritte.
Unabhängige Vertragsparteien Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind unabhängige Parteien, und keiner von beiden kann den anderen gegenüber einem Dritten verpflichten oder als Vertreter des anderen auftreten, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vereinbarung zwischen ihnen vor. Der Auftragnehmer kann zusätzlich zu seinen eigenen Mitarbeitern einen Unterauftragnehmer mit der Erbringung aller oder eines Teils der Dienstleistungen für den Auftraggeber beauftragen. Eine solche Beauftragung entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
Übertragung von Rechten und Pflichten Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige Zustimmung des Anbieters auf eine andere Person übertragen. Im Falle einer Leistungsbeschreibung für mehrere Nutzer werden nur die Namen genannt, die unter diesen Vertrag fallen.
Sollte ein Teil dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird dieser Teil abgetrennt und die übrigen Bedingungen gelten weiterhin, als ob diese Vereinbarung ohne den abgetrennten Teil angenommen worden wäre.
Verzicht Das Versäumnis einer der Parteien, die Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu erfüllen, bedeutet nicht, dass die Vereinbarung null und nichtig wird.
Mitteilungen Jede Mitteilung einer der Parteien kann schriftlich per E-Mail, persönlich oder per Post erfolgen.
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich. Diese Vereinbarung kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Urkunde geändert werden.
Keine Drittparteien Diese Vereinbarung gilt nicht für Drittparteien.
Gerichtsstand Die Parteien unterwerfen sich unter Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand, der ihnen zustehen könnte, der Gerichtsbarkeit der Gerichte von Santa Cruz de Tenerife.
In Übereinstimmung mit dem Organgesetz 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten (LOPD) informieren wir Sie darüber, dass die von Ihnen in diesem Formular übermittelten Daten in unserer Datenbank gespeichert werden und unter Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen vertraulich behandelt werden, um einen unbefugten Zugriff und eine unbefugte Verarbeitung zu verhindern. Durch den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit The loft coworking akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von The loft coworking.